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Writer's pictureJochen Garbers

Preismanagement Mindestlohn-Erhöhung (2)

In Teil 1 dieses Blogs habe ich an die Einführung der Branchenzuschläge in 2011/2012 erinnert und beschrieben, was man daraus für die jetzt anstehende Erhöhung des Mindestlohns auf 12 € lernen kann.

In diesem Blog soll es nun konkret darum gehen, wie man die zusätzlichen Kosten fair im neuen Verrechnungssatz berücksichtigen kann. Damit Sie diese Überlegungen besser nachvollziehen und direkt auf Ihre jeweilige Situation anwenden können, habe ich ein kleines Tool gebaut: den SVS-Mindestlohn-Rechner. Als koolnews Leserin oder Leser dürfen Sie - exklusiv - den Rechner auf meiner Webseite nutzen oder herunterladen.

In dem Tool werden 4 unterschiedliche Modi für die Anpassung des Verrechnungssatz an die Mindestlohn-Erhöhung durchgerechnet. Konkret geht es um die Frage: wie hoch fällt eine “faire” Anpassung an den neuen Mindestlohn aus? “Fair” wird so definiert, dass eine bestimmte Kennzahl unterändert bleibt. Abhängig von der gewählten Kennzahl fällt das Ergebnis unterschiedlich aus, wie Sie im Beispiel sehen können.

In der Variante “Faktor-neutral” wird der bestehende Faktor auch auf die Mindestlohn-Erhöhung angewandt. Dadurch bleiben Faktor und prozentuale DB1-Marge konstant, während sämtliche anderen Kenngrößen steigen.

In der zweiten Variante kommt ein anderer, im Zweifel niedrigerer Faktor zum Einsatz. Das kann z.B. ein Faktor sein, der für Zulagen wie Branchenzuschläge und Equal Pay vereinbart ist.

Überspringen wir zunächst das dritte Szenario und schauen die Variante “Kosten weitergeben” an. Hier werden außer Lohn und Arbeitgeberbeiträgen noch die kalkulatorischen Kosten für unproduktive Zeiten addiert. Dadurch bleibt in dieser Variante der absolute Deckungsbeitrag gleich, während alle anderen Kennzahlen sinken. Wichtig in dieser (und der folgenden) Variante: genau rechnen! Wer hier Kostenpositionen vergisst, zahlt später drauf. kalkool Kunden sind hier natürlich im Vorteil, weil sie sicher sein können, dass alle Kostenpositionen vollständig und richtig aufgelistet sind.

Das dritte Variante liegt etwas höher als Nr. 4, weil hier der Verrechnungssatz so angepasst wird, dass auch die Umsatzrendite gleich bleibt. Zusätzlich zur Weitergabe der Kosten wird also der Basiseffekt ausgeglichen, der sonst entsteht, weil der gleiche absolute Gewinn auf einen höheren Umsatz bezogen wird.

Mit diesen Varianten ist meines Erachtens der Spielraum abgesteckt, in dem sich die Verhandlungen mit den Kunden bewegen werden. Wie weiter?

Es wird Kunden geben, mit denen so besch…eidene Verrechnungssätze vereinbart sind, dass es nur heißen kann: Faktor-neutral erhöhen. Bei den anderen Kunden: wenn es bereits einen reduzierten Faktor für Branchenzuschläge, EP etc. gibt, wäre das meine präferierte Variante. Als Untergrenze taugt die Variante Nr. 3, d.h. die Umsatzrendite konstant halten. Die Umsatzrendite ist eine der wichtigsten Kennzahlen in der Zeitarbeit überhaupt. Sie zeigt an, wie gut die unternehmerischen Risiken dieses Geschäfts durch die laufenden Einnahmen abgedeckt werden. Vernünftigen Kunden kann man erklären, dass es fair ist, diese zentrale Kenngröße nicht zu verwässern.

Den Mindestlohn Rechner gibt es kostenlos für kalkool Kunden und Abonnenten dieses Blogs. Abonnieren Sie jetzt koolnews, um den Mindestlohn-Rechner zu nutzen bzw. herunterzuladen.

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